Denkmalimmobilien kaufen mit hohen Steuervorteilen für Selbstnutzer oder Kapitalanleger
Denkmalimmobilien sind sichere Kapitalanlagen, die lebenslange Rendite versprechen. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten bei dem Kauf einer Denkmalimmobilie umfangreich beraten und unterstützen.
Sie sind auf der Suche nach einer Denkmalimmobilie?
Wir helfen Ihnen, Ihre Wunsch-Denkmalimmobilie zu finden. In unserem Portfolio haben wir eine Vielzahl von Immobilien in bester Lage. Unser Ziel ist es, für Sie das passende Eigenheim oder die passende Kapitalanlage mit hohen Steuervorteilen zu finden, abgestimmt auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse.
Was Sie beim Kauf eines denkmalgeschützten Hauses beachten sollten?
Bei dem Kauf eines denkmalgeschützten Hauses ist Vieles zu beachten. Unsere Experten von Astorian Immobilien GmbH beraten Sie gerne und begleiten Sie während des gesamtem Kaufprozesses - von einem persönlichen Beratungsgespräch bis hin zum unterschriebenen Kaufvertrag.
Welche Vorteile Sie bei denkmalgeschützten Immobilien haben:
Mit den richtigen Denkmalschutzimmobilien mit guter Bauqualität profitieren Sie von Sicherheiten, hohen Renditen und vor allem Steuervorteilen. Wir finden mit Ihnen zusammen die passende denkmalgeschützte Immobilie und beraten Sie über die Vorteile, aber auch Risiken eines Immobilienkaufs.
Die Steuervorteile für Sie:
Nur 5% der Immobilien in Deutschland sind denkmalgeschützt. Mit den Steuervorteilen nach dem Einkommensteuergesetz §7 i,h profitieren Sie nachhaltig bei der Investition.
Erhöhte Abschreibung für denkmalgeschützte Immobilien:
Die Instandhaltung und Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden sind dem Staat von hoher Bedeutung. Aus diesem Grund werden Sie als Käufer von Denkmalimmobilien im Rahmen der Denkmalschutz-AfA steuerlich stark entlastet.
Bei Eigennutzung:
Die Denkmalschutz Abschreibungen für Selbstnutzer werden in §10 f des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Demnach können Sie als Eigentümers einer Denkmalimmobilie Sanierungskosten absetzen. In dem Jahr des Kaufabschlusses und in den neun folgenden Jahren können jeweils neun Prozent des Sanierungsaufwands geltend machen.
Als Investition:
Vermieten Sie Ihre Denkmalimmobilie, können Aufwendungen für Baumaßnahmen und Erhaltungsaufwendungen, acht Jahre lang zu je neun Prozent, danach vier Jahre zu je sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.