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Unverheiratetes Paar bekommt nach dem Immobilienkauf den Schlüssel überreicht

Was unverheiratete Paare beim Immobilienkauf beachten sollten

ASTORIAN Immobilien informiert

Wenn unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie kaufen möchten, gibt es einige wichtige Fragen zu klären:

  • Wie sollte man die Finanzierung gestalten?
  • Wer wird im Grundbuch eingetragen?
  • Und was passiert mit der Immobilie, wenn das Paar sich trennt?

Bei ASTORIAN Immobilien wissen wir, dass jede Situation einzigartig ist und die Anforderungen für unverheiratete Paare anders sind, als für verheiratete Paare. Da es keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, ist eine sorgfältige Planung besonders wichtig. Nachfolgend finden Sie einige der wesentlichen Punkte, die Sie berücksichtigen sollten.

Das Wichtigste für unverheiratete Paare im Überblick

Grundbuch: Wer wird eingetragen?

Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen werden, um ihre jeweiligen Rechte an der Immobilie abzusichern. Dabei werden auch die jeweiligen Miteigentumsanteile festgelegt, die in der Regel auf Basis des anteilig geleisteten Kaufpreises bestimmt werden. Üblich ist eine Aufteilung 50:50.

Finanzierung und Haftung

In den meisten Fällen haften beide Partner gesamtschuldnerisch für den Kredit. Das bedeutet, dass jeder für den gesamten Kreditbetrag verantwortlich ist, nicht nur für den eigenen Anteil. Sollten sich die Partner trennen, kann das zu Problemen führen. Wir raten Ihnen, die Haftungsrisiken genau zu prüfen und bereits im Vorfeld festzulegen, was passiert, wenn einer von Ihnen nicht mehr zahlen kann oder will. Sofern Sie noch keine haben, helfen Ihnen die erfahrenen Juristen und Steuerberater aus unserem Netzwerk.

Beste Lösung: Partnerschaftsvertrag

Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt. Daher rät ASTORIAN Immobilien dringend dazu, einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen. Dieser sollte regeln, was im Trennungsfall mit der Immobilie geschieht – ob sie verkauft wird oder ein Partner die Immobilie übernimmt. Zudem sollte geklärt werden, wie der Verkaufserlös aufgeteilt wird. Mit einem Partnerschaftsvertrag vermeiden Sie langwierige und teure Streitigkeiten, wie etwa eine Teilungsversteigerung.

Absicherung im Todesfall

Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt ein Partner, fällt dessen Anteil an der Immobilie den gesetzlichen Erben zu. Unsere Experten von ASTORIAN Immobilien empfehlen daher, einen Erbvertrag oder ein Testament aufzusetzen, um den überlebenden Partner abzusichern. Eine Risikolebensversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um finanzielle Belastungen im Todesfall zu mindern.

Unser Fazit: Rechtzeitig absichern

Der gemeinsame Erwerb einer Immobilie durch ein unverheiratetes Paar erfordert eine detaillierte rechtliche und finanzielle Planung. Wir empfehlen: Lassen Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten und treffen Sie vertragliche Vereinbarungen, um spätere Konflikte und Risiken zu minimieren! Die Finanzberater in unserem Netzwerk helfen hier gerne weiter.

Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt?

Unser Team von ASTORIAN Immobilien steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie professionell durch alle Phasen des Immobilienkaufs und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation. Mit unseren Ansprechpartnern sind Sie immer auf der sicheren Seite.

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