Kai Böhmer
Immobilienkaufmann (IHK)
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Kai ist in unserem Team der Experte für Ferienimmobilien.
Gesprochene Sprachen
- Deutsch
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ASTORIAN Immobilien ist in Berlin ansässig – unser Angebot an Ferienimmobilien geht jedoch über Berlin und Brandenburg weit hinaus. So bieten wir Ihnen auch attraktive Ferienwohnungen und Ferienhäuser an der Ostsee oder Nordsee, auf Teneriffa, in Schweden oder an der Mecklenburgischen Seenplatte.
Gefundene Immobilien: 23
Viele Gründe sprechen für den Kauf einer Ferienwohnung oder eines -hauses. Womöglich haben Sie ein bevorzugtes Reiseziel und möchten sich hier in Ihrem Urlaub wie zu Hause fühlen. Oder aber Sie möchten die Vorteile eines eigenen Ferienhauses mit den Vorzügen einer Kapitalanlage verbinden und die Immobilie in Ihrer Abwesenheit vermieten. Auch dann, wenn Sie planen, später Ihren wohlverdienten Ruhestand in einem Häuschen an der Nordsee, in Spanien oder Schweden zu verbringen, kann es sich für Sie lohnen, frühzeitig zu investieren, um später mietfrei in der eigenen Immobilie wohnen zu können.
Was auch immer Ihre Beweggründe für den Kauf einer Ferienimmobilie sind: Bei ASTORIAN Immobilien profitieren Sie von einer umfangreichen und breitgefächerten Angebotspalette, die vom gemütlichen Ferienappartement bis hin zum geräumigen Ferienhaus mit großem Garten reicht. Stöbern Sie direkt in unserem aktuellen Portfolio und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn eine Immobilie Ihr Interesse geweckt hat. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Suchauftrags bei ASTORIAN Immobilien. So können wir Sie unverzüglich benachrichtigen, wenn wir eine neue passende Immobilie in die Vermarktung aufnehmen. Bedenken Sie außerdem, dass viele Immobilien ohne öffentliche Inserate verkauft werden – ein Suchauftrag ist in diesem Fall die einzige Chance, von solch einem Angebot Kenntnis zu erlangen.
Wenn Sie das Expertenteam von ASTORIAN Immobilien beim Kauf einer Ferienimmobilie mit ins Boot holen, nehmen wir uns viel Zeit für eine persönliche Beratung. Folgende Faktoren sollten bei der Auswahl eine Rolle spielen:
Wir sind auf Ferienhäuser und -wohnungen spezialisiert und unterstützen gerne auch Sie bei der Umsetzung Ihrer Immobilienträume – an der Nord- und Ostsee ebenso wie auf Teneriffa oder in Schweden. Kontaktieren Sie uns!
Eine Ferienimmobilie als Kapitalanlage bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht regelmäßige Einnahmen durch die Vermietung an Urlaubsgäste, wodurch die Immobilie laufend Erträge generiert. Zudem kann der Wert der Immobilie über die Jahre hinweg steigen, was zu einem langfristigen Kapitalzuwachs führt. Ferner bietet eine Ferienimmobilie die Perspektive eigener Nutzung, wodurch sie nicht nur als Kapitalanlage, sondern auch als persönlicher Rückzugsort dient. Steuerliche Vorteile können ebenfalls eine Rolle spielen, etwa durch Abschreibungen und die Möglichkeit, Betriebskosten geltend zu machen.
Beim Erwerb einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sollten Sie auf verschiedene Aspekte achten. Entscheidende Kriterien sind die Lage und die Infrastruktur der Region, da beide Faktoren die Attraktivität und somit die Auslastung Ihrer Immobilie beeinflussen. Prüfen Sie den Zustand der Immobilie und lassen Sie gegebenenfalls eine professionelle Bewertung erstellen. Auch rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzungsbeschränkungen sind von Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Ferienvermietung erfüllt sind. Zudem sollten Sie einen Plan für die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie haben, insbesondere wenn Sie diese nicht selbst managen wollen.
Ob eine Genehmigung zur Nutzung einer Ferienimmobilie als Kapitalanlage erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Gemeinde und den lokalen Vorschriften ab. In vielen Gebieten ist eine Genehmigung notwendig, insbesondere wenn die Immobilie primär touristisch genutzt werden soll. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu informieren und eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Die steuerlichen Belastungen beim Kauf eines Ferienhauses können variieren. Zu den wesentlichen Steuern gehört die Grunderwerbsteuer, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Darüber hinaus fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wenn Sie die Immobilie später vermieten, müssen Sie die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Auch gilt es zu prüfen, ob Sie Ihre Ferienimmobilie umsatzsteuerfrei erwerben können. Das spart immerhin 19% vom Kaufpreis. Bei einem Kaufpreis von z.B. € 500.000 entspricht das ca. € 100.000. Unsere Ferien-Immobilien-Spezialisten von ASTORIAN Immobilien GmbH führen gern ein Sondierungsgespräch mit Ihnen. Für genaue Informationen und eine individuelle Einschätzung ist es empfehlenswert, zusätzlich einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Eine Ferienimmobilie darf in der Regel auch privat genutzt werden. Viele Eigentümer kombinieren die private Nutzung mit der Vermietung an Gäste. Wenn Sie jedoch planen, dauerhaft in der Ferienimmobilie zu wohnen, müssen Sie prüfen, ob dies gemäß den lokalen Bauvorschriften und Nutzungsplänen zulässig ist. In einigen Gebieten gibt es spezielle Regelungen, die dies einschränken. Informieren Sie sich daher im Vorfeld bei der zuständigen Baubehörde.
Ob Sie Ihren Wohnsitz bei einer Ferienimmobilie anmelden dürfen, hängt von den rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde ab. In touristisch stark frequentierten Regionen kann es Vorschriften geben, die eine dauerhafte Wohnsitznahme einschränken. Falls eine entsprechende Anmeldung möglich ist, müssen Sie diese bei der Meldebehörde vornehmen und die üblichen Anforderungen erfüllen.
Ja, die Einkünfte aus der Vermietung eines Ferienhauses müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die steuerpflichtig sind. Gleichzeitig können Sie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie, wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten und Abschreibungen, steuerlich geltend machen. Ein Steuerberater kann Ihnen hierbei helfen und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Kai Böhmer
Immobilienkaufmann (IHK)
Kai ist in unserem Team der Experte für Ferienimmobilien.
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