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Immobilienerbschaft: objektive Beratung durch ASTORIAN Immobilien

Im Falle einer Immobilienerbschaft sind viele Erben mit der Situation heillos überfordert. Eine persönliche, professionelle und objektive Beratung ist dann Gold wert. Als langjährige Berliner Immobilienmakler stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie individuell zu den Themen Selbstnutzung, Verkauf und Vermietung.

Erben werden von Makler zur Immobilienerbschaft beraten

Haus geerbt – und nun?

Die wichtigste Regel im Fall einer Immobilienerbschaft lautet: Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, sondern lassen Sie sich von unserem Expertenteam unabhängig beraten. Als langjährige Berliner Makler wissen wir, welche Aspekte bei einer Erbschaft zu berücksichtigen sind, und unterstützen Sie kompetent und diskret bei der Entscheidungsfindung. Die folgenden Optionen stehen Ihnen offen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben.

Diese Möglichkeiten haben Sie nun mit der geerbten Immobilie

Option 1: Selbstnutzung der Erbimmobilie

Vorausgesetzt, die geerbte Immobilie passt hinsichtlich Standort, Größe und Ausstattung zu Ihren Wohnbedürfnissen, können Sie das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Eventuell ist auch ein Umbau möglich – zum Beispiel eine Anpassung des Grundrisses oder eine Sanierung des Bads. Wir sehen uns die Immobilie im Detail an und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Option 2: Vermietung der Erbimmobilie

Vielleicht haben Sie eine Immobilie außerhalb Ihres Wohnorts geerbt oder aber das Haus beziehungsweise die Wohnung ist für Sie aus anderen Gründen nicht nutzbar. Dann prüfen wir im Rahmen unserer Vermögensberatung gerne, ob sich eine Vermietung lohnen würde und mit welchen Mieteinnahmen Sie rechnen können. Auch dann, wenn die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist, Sie das Erbe aber dennoch annehmen möchten, kann die Vermietung und damit die Nutzung der Erbimmobilie als Kapitalanlage ein geeigneter Weg sein.

Option 3: Verkauf der Erbimmobilie

Manchmal ist der Immobilienverkauf im Falle einer Erbschaft die beste Lösung. Dies gilt beispielsweise dann, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt und alle Mitglieder ihren fairen Anteil am Erbe erhalten möchten. Um Konflikte zu lösen oder diesen vorzubeugen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei ASTORIAN Immobilien. Wir nehmen die Position eines neutralen Vermittlers ein, beraten Sie zum Thema Immobilienwert und wickeln auf Wunsch den gesamten Verkauf für Sie ab – von der Beschaffung fehlender Dokumente über die Exposéerstellung bis hin zum Interessenten-Management.

Beratung zu Erbschaftsimmobilien

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Erbschaft und Immobilien? Dann kontaktieren Sie uns!

Wichtige Fragen zu geerbten Immobilien

Mehr anzeigen zum Thema Was versteht man unter einer Immobilienerbschaft?

Was versteht man unter einer Immobilienerbschaft?

Als Immobilienerbschaft bezeichnet man den Übergang einer Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) auf eine oder mehrere Personen nach dem Tod des Eigentümers. Dabei werden sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus dem Immobilienbesitz übertragen.

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Was sollte ich als Erbe als Erstes tun?

Zunächst sollten Sie den Bestand und die Belastungen der Immobilie prüfen (z. B. im Grundbuch), den Wert der Immobilie klären und überlegen, ob Sie das Erbe annehmen, ausschlagen, behalten oder veräußern wollen. Eine rechtliche und steuerliche Beratung kann dabei helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden.

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Was ist die gesetzliche Erbfolge bei Immobilien?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer erbberechtigt ist. In einer festgelegten Reihenfolge treten Ehepartner, Kinder und nahe Verwandte das Erbe an.

Mehr anzeigen zum Thema Was passiert, wenn mehrere Personen die Immobilie erben?

Was passiert, wenn mehrere Personen die Immobilie erben?

Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In dieser müssen alle Beteiligten gemeinsam über die Nutzung, Vermietung oder den Verkauf der Immobilie entscheiden. Uneinigkeit kann zu Konflikten führen.

Mehr anzeigen zum Thema Wie werde ich rechtlich Eigentümer der geerbten Immobilie?

Wie werde ich rechtlich Eigentümer der geerbten Immobilie?

Mit dem Tod einer Person geht deren Eigentum automatisch auf die Erben über. Um jedoch als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, ist eine Grundbuchberichtigung notwendig. In der Regel ist ein Erbschein erforderlich, um dem Grundbuchamt gegenüber nachzuweisen, wer die berechtigten Erben sind. Alternativ kann diese Funktion auch durch ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll erfüllt werden.

Mehr anzeigen zum Thema Muss ich das Erbe annehmen oder kann ich es ausschlagen?

Muss ich das Erbe annehmen oder kann ich es ausschlagen?

Es besteht keine Pflicht, ein Erbe anzunehmen. Die Frist für die Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als automatisch angenommen.

Mehr anzeigen zum Thema Fällt bei der Immobilienerbschaft Erbschaftsteuer an?

Fällt bei der Immobilienerbschaft Erbschaftsteuer an?

Grundsätzlich ja: In Deutschland unterliegt die Übertragung von Immobilien im Erbfall der Erbschaftsteuer. Wie viel Steuer gezahlt werden muss, hängt vom Wert der Immobilie sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab. Dabei gibt es Freibeträge, beispielsweise für Ehepartner und Kinder. Genaueres erfahren Sie in unserem Beitrag zur Erbschaftsteuer.

Mehr anzeigen zum Thema Kann ich die geerbte Immobilie verkaufen?

Kann ich die geerbte Immobilie verkaufen?

Ja, nach der Grundbuchberichtigung können Sie frei über die Immobilie verfügen und sie beispielsweise verkaufen oder vermieten. Um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen, ist eine Wertbestimmung vor dem Verkauf empfehlenswert.

Mehr anzeigen zum Thema Welche Pflichten übernehme ich als Erbe?

Welche Pflichten übernehme ich als Erbe?

Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten. Dazu zählen beispielsweise Hypotheken, Grundschulden oder die Instandhaltungskosten der Immobilie.