Persönliche Freibeträge für Kinder
In Deutschland hängt die Erbschaftsteuer stark vom Verwandtschaftsgrad ab.
Freibetrag für Kinder: 400.000 € pro Elternteil.
Das bedeutet: Jedes Kind kann von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, egal, ob es sich um Geld, Wertpapiere oder Immobilien handelt.
Wenn der Wert des Erbes (nach Abzug von Schulden und Kosten) unter diesem Freibetrag liegt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Besteuert wird nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt.