
Verkaufspreis vs. Angebotspreis: Definition & Unterschiede
Wir erklären den Unterschied zwischen Angebotspreis vs. Verkaufspreis beim Immobilienverkauf: Darum sind beide Begriffe für den erfolgreichen Verkauf wichtig!
Maklerprovisionen sind ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienmarktes. Sie beziehen sich auf das Honorar, das Immobilienmakler für ihre Dienstleistungen erhalten, wenn sie erfolgreich eine Immobilie vermietet oder verkauft haben. Diese Provisionen – oder auch Maklercourtage genannt – tragen dazu bei, den gesamten Maklerprozess zu finanzieren und sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben. Wir beleuchten für Sie die aktuellen Regelungen zur Maklerprovision und erläutern, wie sie sich auf Käufer und Verkäufer auswirken.
Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es klare Regeln, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 % der Provision trägt. In den meisten Fällen ist dies der Eigentümer der Immobilie. Die Beauftragung des Maklers muss schriftlich erfolgen, wobei elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, SMS oder FAX ausdrücklich zugelassen sind.
Bei der Vermittlung eines Kaufinteressenten vereinbaren Makler und Eigentümer zunächst eine Provisionshöhe. Sobald ein Käufer gefunden ist, darf vom Käufer höchstens die Provision verlangt werden, die auch zwischen Makler und Eigentümer vereinbart wurde – die Maklerkosten werden also zu gleichen Anteilen aufgeteilt, in der Regel 3% zzgl. Mehrwertsteuer. Damit wird sichergestellt, dass keine unangemessene Mehrbelastung für den Käufer entsteht.
Es ist jedoch weiterhin möglich, eine reine Verkäuferprovision zu vereinbaren. In diesem Fall trägt der Immobilieneigentümer die gesamte Provision, ohne dass dem Käufer zusätzliche Kosten entstehen. Diese Regelung kann auf alle Objekte und Interessenten angewendet werden, sofern sie vertraglich vereinbart wird.
Die neuen Regelungen gelten für Privatpersonen (Verbraucher), die bestehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen erwerben. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Erwerber von Baugrundstücken, gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Immobilien, bei denen der gewerbliche Anteil mindestens 51% beträgt. Achtung: Auch beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an gewerbliche Kunden entfällt diese Regelung.
Bei Gemeinschaftsgeschäften, bei denen Verkäufer und Käufer jeweils einen eigenen Makler beauftragen, gilt die Teilung der Maklerprovision nicht. Jede Partei sichert ihrem eigenen Makler eine Provision zu, so dass zwei unabhängige Maklerverträge bestehen. Die zusammenarbeitenden Makler können von ihren jeweiligen Kunden unterschiedliche Provisionen verlangen. Ist ein weiterer Makler beteiligt, z. B. derjenige, der die beiden anderen Makler zusammenbringt, so erhält dieser seine Vermittlungsprovision entweder von beiden oder nur von einem der beteiligten Makler.
Die aktuellen Regelungen zur Maklerprovision schaffen eine transparente und faire Grundlage für Immobiliengeschäfte. Sie legen fest, wer die Provision zu tragen hat, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt sie fällig wird. Durch die klare Aufteilung der Kosten und die schriftliche Vereinbarung werden sowohl Käufer als auch Verkäufer in ihrer Position gestärkt. Ob geteilte oder reine Verkäuferprovision – die aktuellen Regelungen bieten Flexibilität und schützen gleichzeitig vor unangemessenen finanziellen Belastungen.
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Regelung der Maklerprovision haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen Ihnen die Experten von ASTORIAN Immobilien gerne zur Verfügung. Unser Team bietet Ihnen umfassende Unterstützung und kompetente Beratung, damit Sie Ihre Immobilienziele optimal erreichen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie!