
Abschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien: Eigennutz & Vermietung
Wir erklären den Unterschied zwischen Angebotspreis vs. Verkaufspreis beim Immobilienverkauf: Darum sind beide Begriffe für den erfolgreichen Verkauf wichtig!
In der Immobilienwirtschaft werden Eigentümer und Käufer immer wieder mit den Begriffen Marktwert und Verkehrswert konfrontiert. Doch was bedeuten diese Begriffe genau, wie werden sie ermittelt und wann kommen sie zum Einsatz? Wir klären die Unterschiede und geben Ihnen einen Überblick, welcher der beiden Werte für Ihre Bedürfnisse relevant ist.
Der Marktwert bezeichnet den Preis, den eine Immobilie derzeit auf dem freien Markt erzielen würde. Er spiegelt somit die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käufer wider. Zur Ermittlung des Marktwertes wird häufig das Vergleichswertverfahren angewendet. Dabei werden Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage herangezogen.
Der Marktwert ist insbesondere bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen sowie bei der Mietzinsgestaltung von Bedeutung. Er liefert eine Momentaufnahme des aktuellen Immobilienmarktes und hilft Eigentümern und Käufern, realistische Preisvorstellungen zu entwickeln.
Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften sowie den allgemeinen Wertverhältnissen bei einer Veräußerung des Grundstücks zu erzielen wäre. Zur Ermittlung des Verkehrswertes werden drei Verfahren angewendet: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Der Verkehrswert wird vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Erbschaften und Scheidungen sowie für steuerliche Bewertungen herangezogen. Er bietet eine fundierte und rechtssichere Grundlage für die Bewertung einer Immobilie.
Der wesentliche Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert liegt in der Definition und im Anwendungsbereich. Während der Marktwert den aktuellen Preis einer Immobilie auf dem freien Markt widerspiegelt und stark von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird, basiert der Verkehrswert auf einer objektiveren Bewertung unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten.
Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch auch, dass im deutschen Bewertungsrecht die Begriffe “Verkehrswert” und “Marktwert” manchmal synonym verwendet werden. So lautet beispielsweise gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) die Definition für den Verkehrswert: “Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” (Quelle)
Der Unterschied zwischen Markt- und Verkehrswert ist für die korrekte Bewertung von Immobilien von entscheidender Bedeutung. Während der Marktwert eine Momentaufnahme des aktuellen Marktgeschehens darstellt, ist der Verkehrswert eine objektive und rechtlich fundierte Bewertung. Beide Werte sind für unterschiedliche Situationen relevant und sollten entsprechend berücksichtigt werden.
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